Hafensicherheitskraft
Titel:
Hafensicherheitskraft
Kurzbeschreibung:
Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO (§ 34 a GewO) (§34a GewO) (§34 a GewO)
Förderung:
Bildungsgutschein
Zielgruppe:
Arbeitssuchende, Fach- und Führungskräfte, Geflüchtete, Jugendliche, Langzeitarbeitslose, Migranten*innen, Unternehmen
Fachbereich:
Sicherheit
Abschluss:
Prüfung IHK
Dauer:
3 Monate
Termin:
ab 20.02.2023 - weitere Termine in Vorbereitung
Ort:
Güstrow, Rostock
Inhalt
- Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung gemäß §34a GewO inkl. Prüfungsteilnahme (283 Ustd.*)
- Waffensachkunde gemäß § 7 WaffG für Wach- und Sicherheitspersonal inkl. Prüfungsteilnahme (40 Ustd.)
- Taktisches Verhalten im bewaffneten Objektsicherungsdienst (16 Ustd.)
- Unterweisung für Ersthelfer (9 Ustd.)
- Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer (16 Ustd.)
- Interkulturelle Kompetenz (16 Ustd.)
- Dienstkunde (64 Ustd.)
- Hafensicherheit (40 Ustd.)
ZIEL:
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung im Wach- und Sicherheitsgewerbe
Hinweis: Mit bestandener IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe belegt. Um Bewachungstätigkeiten nach bestandener Sachkundeprüfung und Abschluss dieser Maßnahme tatsächlich ausüben zu können, müssen Sie volljährig sein und ein Führungszeugnis ohne Eintrag vorweisen.
Zugangsvoraussetzungen:
• mind. Hauptschulabschluss
• Mindestalter 18 Jahre
• ausreichende Deutschkenntnisse