Die generalistische Ausbildung gemäß § PflAPrV befähigt dazu, Menschen aller Altersstufen in den allgemeinen und speziellen Versorgungsbereichen der Pflege pflegen zu können.
Die Ausbildung erfolgt im Wechsel von Abschnitten zwischen
theoretischem und praktischem Unterricht in der Berufsfachschule excolere
Befähigung der Teilnehmenden auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens, des allgemein anerkannten Standes pflegewissenschaftlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse, die beruflichen Aufgaben zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen sowie das Ergebnis zu beurteilen
praktischer Ausbildung in einem Pflegebereich
Befähigung der Teilnehmenden, die im Unterricht und in der praktischen Ausbildung erworbenen Kompetenzen aufeinander zu beziehen, miteinander zu verbinden und weiterzuentwickeln. Sie werden von erfahrenen Praxislehrkräften der excolere sowie von den Praxisanleitern vor Ort in Pflegeeinrichtungen begleitet und angeleitet.
PERSPEKTIVEN NACH DER QUALIFIZIERUNG:
PERSPEKTIVEN nach erfolgreichem Abschluss:
Einsatz in allen pflegerischen Versorgungsbereichen, z. B. in Krankenhäusern, Fach- und Rehakliniken, Altenheimen, Heimen oder Wohngruppen für Behinderte, alte Menschen, in ambulanten sozialen Diensten, in der stationären und teilstationären Pflege etc.
ZIEL: Berufsabschluss; Aufnahme einer sv-pflichtigen Beschäftigung
Voraussetzungen:
Realschulabschluss oder einen anderen als gleichwertig anerkannten Bildungs-abschluss
Berufsreife und eine erfolgreich abgeschlossene mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder eine mindestens 1-jährige Assistenz- o. Helferausbildung in der Pflege
eine andere erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung