Teilqualifikation Fachkraft für Metalltechnik
Teilqualifikation 1
Inhalte
INHALTE:
Die Teilqualifikation richtet sich nach dem Ausbildungsrahmenplan sowie dem
Rahmenlehrplan für die Fachkraft für Metalltechnik. Standard-
Berufsbildpositionen in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen: ➢
Berufsbildung, ➢ Arbeits- und Tarifrecht, ➢ Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit, ➢ Umweltschutz sind immanenter Bestandteil.
Fachtheoretischer / fachpraktischer Unterricht
- Herstellen von Bauteilen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1 a - e)
- Warten von Betriebsmitteln (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2 a - d)
- Anschlagen, Sichern und Transportieren (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4 a, b)
- Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen (§ 4 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 5 a - d)
Betriebliche Lern-/Praxisphase
- Praktikum in Unternehmen der Metallbranche Kompetenzfeststellung durch die IHK
- schriftlich / praktisch